Information zur Fusion Raiffeisenbank Lechrain eG/ Neue Bankverbindung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
durch die Fusion der Raiffeisenbank Lechrain eG haben sich Änderungen in der Bank-/Kontoverbindung ergeben.
Was ist für Sie bei SEPA – Lastschriftmandat gegenüber der Gemeinde Fuchstal, Gemeinde Unterdießen usw. zu tun?
Sie brauchen uns die neue Kontoverbindung nicht mitzuteilen. Es erfolgt eine automatische Umschreibung. Falls Sie ein SEPA Lastschriftmandat gegenüber der Gemeinde Fuchstal oder Unterdießen in der Vergangenheit erteilt haben, müssen Sie nichts unternehmen.
Die alte Kontoverbindung wird bei uns automatisch umgestellt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Informationsblatt„Vorabsenkung Forggensee 2023“
Vorabsenkungsrecht
Das Wasserwirtschaftsamt Kempten weist darauf hin, dass der Forggensee nach der alljährlichen Absenkung im Winter seine im Sommerhalbjahr normale Höhe („Normalstauziel“) wieder erreicht hat.
Um vorsorglich den vorhandenen Hochwasserschutzraum zeitlich begrenzt vergrößern zu können, hat das Wasserwirtschaftsamt Kempten seit dem Jahr 2000 ein so genanntes „Eingriffsrecht“ an dem durch ein privates Energieunternehmen betriebenen Wasserspeicher Forggensee.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem unten angehängten Informationsblatt:
Härtefallhilfen für Öl- und Pelletheizungen
Die Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine haben auch die Verbraucher in Bayern zu spüren bekommen – unter anderem in Form massiv erhöhter Strom- und Heizkosten. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
Wie das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitgeteilt hat, stehen jetzt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern versteht man Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Härtefallhilfe erhalten laut Ministerium die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern.
Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel Erstwohnsitz) beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushalts (Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer) in Bayern.
Weitere detaillierte Informationen zur Härtefallhilfe hat das Sozialministerium auf seiner Webseite veröffentlicht.
Entsprechende Hilfsanträge können vom 15. Mai an auf folgender Internetseite gestellt werden:
https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/
Quelle: Süddeutsche Zeitung