Breitbandausbau Gemeinde Unterdießen
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netzte der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Auch die Gemeinde Unterdießen strebt diesen Ausbau an und ist in das Förderverfahren eingestiegen.
Weitere Informationen zum Verfahren:
- Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung
- Markterkundung –Bekanntmachung-
- Markterkundung –Ergebnis-
- Auswahlverfahren –Bekanntmachung-
- Auswahlverfahren ergebnis
- Zuwendungsbescheid
- Kooperationsvertrag
- Förderstekcbrief
- Projektbeschreibung,
Link zum Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Unterdießen führt ein einstufiges Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in in Bayern (BbR) durch.
Informationsblatt„Vorabsenkung Forggensee 2023“
Vorabsenkungsrecht
Das Wasserwirtschaftsamt Kempten weist darauf hin, dass der Forggensee nach der alljährlichen Absenkung im Winter seine im Sommerhalbjahr normale Höhe („Normalstauziel“) wieder erreicht hat.
Um vorsorglich den vorhandenen Hochwasserschutzraum zeitlich begrenzt vergrößern zu können, hat das Wasserwirtschaftsamt Kempten seit dem Jahr 2000 ein so genanntes „Eingriffsrecht“ an dem durch ein privates Energieunternehmen betriebenen Wasserspeicher Forggensee.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem unten angehängten Informationsblatt:
Härtefallhilfen für Öl- und Pelletheizungen
Die Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine haben auch die Verbraucher in Bayern zu spüren bekommen – unter anderem in Form massiv erhöhter Strom- und Heizkosten. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
Wie das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitgeteilt hat, stehen jetzt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern versteht man Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Härtefallhilfe erhalten laut Ministerium die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern.
Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel Erstwohnsitz) beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushalts (Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer) in Bayern.
Weitere detaillierte Informationen zur Härtefallhilfe hat das Sozialministerium auf seiner Webseite veröffentlicht.
Entsprechende Hilfsanträge können vom 15. Mai an auf folgender Internetseite gestellt werden:
https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/
Quelle: Süddeutsche Zeitung