Sachbearbeiter/in Innenstadtsentwicklung (m/w/d)
Bei der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (39 Wochenstunden) folgende Stelle zu besetzen:
Sachbearbeiter/in Innenstadtentwicklung (m/w/d) zur Steuerung des Zentrenmanagements im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“
Die Gemeinde Fuchstal ist eine kleine Gemeinde mit rund 4000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech. Fuchstal wurde für das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)“ ausgewählt. Ziel des Projektes ist die Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung der Innenstädte.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Administrative Abwicklung des Programms
- Steuerung des Zentrenmanagements bei der Erstellung, Umsetzung sowie Überprüfung einer Innenstadtstrategie,
- Betreuung des Digital- und Reallabors im Zentrum
- Verwaltung und Betreuung des „Zukunftsfonds“ sowie der zu entwickelnden Zukunftsprojekte (gemeinsam mit weiteren Partnern und anderen Fachdienststellen)
- Unterstützung und Beratung des Zukunftsrats und der Bürgerschaft
- Koordination von Vernetzungsprozessen
- Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für die Innenstadt
Wir erwarten:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium oder mehrjährige Berufserfahrung in einem einschlägigen Bereich (z. B. Stadtentwicklung, Raum- und Stadtplanung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaft, Regionalmanagement, kommunales Projektmanagement, Kommunikations- oder Medienwissenschaft) oder eine entsprechende Verwaltungsausbildung
- Selbstständiges und zuverlässiges Arbeiten
- Hohe Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
- Entscheidungskraft und Durchsetzungsvermögen
- Verantwortungsbewusstes, sicheres, verbindliches sowie freundliches und bürgernahes Auftreten
Wir bieten
- Die Stelle ist zunächst bis zum 31.08.2025 befristet. Bei Bewährung wird eine Weiterbeschäftigung ausdrücklich in Aussicht gestellt.
- Leistungsgerechte Bezahlung nach den einschlägigen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen und Ihren persönlichen Voraussetzungen
- flexible Arbeitszeiten
- Vielseitige, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in gutem Betriebsklima
- Ein junges, motiviertes, innovatives Team
Sind Sie interessiert an selbstständiger Arbeit und bereit, engagiert und kooperativ zu arbeiten, dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis 01.10.2022 an die
Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal – Geschäftsleitung
Bahnhofstr. 1, 86925 Fuchstal oder per Mail an schmid@vgem-fuchstal.de
Bewerbungen per Mail bitte ausschließlich im pdf Format.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Corinna Sinken Telefon: 08243 – 969930
Informationsblatt„Vorabsenkung Forggensee 2023“
Vorabsenkungsrecht
Das Wasserwirtschaftsamt Kempten weist darauf hin, dass der Forggensee nach der alljährlichen Absenkung im Winter seine im Sommerhalbjahr normale Höhe („Normalstauziel“) wieder erreicht hat.
Um vorsorglich den vorhandenen Hochwasserschutzraum zeitlich begrenzt vergrößern zu können, hat das Wasserwirtschaftsamt Kempten seit dem Jahr 2000 ein so genanntes „Eingriffsrecht“ an dem durch ein privates Energieunternehmen betriebenen Wasserspeicher Forggensee.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem unten angehängten Informationsblatt:
Härtefallhilfen für Öl- und Pelletheizungen
Die Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine haben auch die Verbraucher in Bayern zu spüren bekommen – unter anderem in Form massiv erhöhter Strom- und Heizkosten. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
Wie das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitgeteilt hat, stehen jetzt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern versteht man Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Härtefallhilfe erhalten laut Ministerium die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern.
Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel Erstwohnsitz) beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushalts (Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer) in Bayern.
Weitere detaillierte Informationen zur Härtefallhilfe hat das Sozialministerium auf seiner Webseite veröffentlicht.
Entsprechende Hilfsanträge können vom 15. Mai an auf folgender Internetseite gestellt werden:
https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/
Quelle: Süddeutsche Zeitung