Rahmenplan zum Ortskern Unterdießen
Anregungen von Bürger und Bürgerinnen / Beschluss vom 23.03.2010
Bebauung auf den einzelnen Grundstücken – Auswertung
Karte 1: Nutzungen – Bestandsaufnahme und Analyse
Karte 2: Baurechtliche Grundlagen – Bestandsaufnahme
Karte 3: Grünstrukturen – Bestandsaufnahme und Analyse
Karte 4: Raumstrukturen und Haustypen – Bestandsaufnahme und Analyse
Karte 5: Kubaturberechnung / Wohneinheitenberechnung
Rahmenplan der Gemeinde Unterdießen – Broschüre
Das Verfahren zum Rahmenplan für den Ortskern des Orteils Unterdießen ist abgeschlossen. Die aktuelle Fassung vom Okt. / Nov. 2009 / März 2010 steht auf dieser Seite zum Download bereit. Der Rahmenplan kann auch im Rathaus der Gemeinde Unterdießen, Bahnhofstraße 2, 86944 Unterdießen und in der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal, Bahnhofstraße 1, 86925 Fuchstal, Zimmer 16 (im Regal links neben der Türe) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Bei Fragen zum Plan sind die Mitarbeiter gerne behilflich.
Karte 6: Entwicklung – Rahmenplan
Informationsblatt„Vorabsenkung Forggensee 2023“
Vorabsenkungsrecht
Das Wasserwirtschaftsamt Kempten weist darauf hin, dass der Forggensee nach der alljährlichen Absenkung im Winter seine im Sommerhalbjahr normale Höhe („Normalstauziel“) wieder erreicht hat.
Um vorsorglich den vorhandenen Hochwasserschutzraum zeitlich begrenzt vergrößern zu können, hat das Wasserwirtschaftsamt Kempten seit dem Jahr 2000 ein so genanntes „Eingriffsrecht“ an dem durch ein privates Energieunternehmen betriebenen Wasserspeicher Forggensee.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem unten angehängten Informationsblatt:
Härtefallhilfen für Öl- und Pelletheizungen
Die Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine haben auch die Verbraucher in Bayern zu spüren bekommen – unter anderem in Form massiv erhöhter Strom- und Heizkosten. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
Wie das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitgeteilt hat, stehen jetzt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern versteht man Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Härtefallhilfe erhalten laut Ministerium die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern.
Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel Erstwohnsitz) beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushalts (Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer) in Bayern.
Weitere detaillierte Informationen zur Härtefallhilfe hat das Sozialministerium auf seiner Webseite veröffentlicht.
Entsprechende Hilfsanträge können vom 15. Mai an auf folgender Internetseite gestellt werden:
https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/
Quelle: Süddeutsche Zeitung